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PORNOGRAFIE😳 Ein interessantes Thema, welches in rechtlicher Hinsicht nicht ganz einfach ist. Das Sexheftli am Kiosk zu kaufen oder im...
PORNOGRAFIE😳Ein interessantes Thema, welches in rechtlicher Hinsicht nicht ganz einfach ist. Das Sexheftli am Kiosk zu kaufen oder im Altpapiercontainer danach zu suchen, ist Schnee von gestern. Wer ein Smartphone besitzt, hat auch sehr einfachen Zugriff auf Pornografie. Wie gut wisst ihr darüber Bescheid? Gerade bei Jugendlichen stellen wir immer wieder fest, dass die Unsicherheit gross ist, was erlaubt ist und was nicht. Unter illegaler Pornografie versteht man folgende drei Formen von Pornografie, welche immer verboten sind.🚫 Das sind sexuelle Darstellungen ◾ mit Kindern◾ mit Tieren◾ mit GewalttätigkeitenEs ist grundsätzlich verboten, solche Darstellungen zu konsumieren, herzustellen, vom Internet herunterzuladen, zu besitzen oder weiterzuleiten. Weiter ist es verboten, einer Person unter 16 Jahren pornografisches Material zugänglich zu machen. Wenn sich also unter 16-Jährige gegenseitig pornografische Bilder oder Fotos schicken, machen sie sich strafbar. (Jugendschutzartikel)🔞Ein besonderes Problem in Bezug auf sexuelle Darstellungen mit Kindern unter 18 Jahren stellt das sogenannte "Sexting" dar. Sexting steht für das gegenseitige Versenden von eigenen sexy Fotos oder Filmchen auf dem Smartphone. Macht also eine 15-Jährige ein Nacktfoto von sich selbst und verschickt dieses auch noch, macht sie sich der Herstellung und der Verbreitung von Kinderpornografie strafbar! Das Gesetz macht eine Ausnahme für 16- bis 18-Jährige in einvernehmlichem Tun.Weitere Informationen zum Thema Pornografie https://bit.ly/3QxggX7#pornografie #wissen #strafgesetz #kapoobwalden #polizeiobwalden #füreuresicherheit | Kantonspolizei Obwalden